§ 1 - Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie sonstige Zahlungen. Sie kann nur von Vorstand des Vereins geändert werden (siehe Satzung). Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
§ 2 - Beschlüsse
Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und sonstige Gebühren.Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.
§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein
Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.
§ 4 Beiträge
Kinder und Jugendliche einschl. 14 Jahren 48,00 € Jährlich
Jugendliche 15 – 17 Jahren 66,00 € Jährlich
Schwimmen Erwachsene ab 18 Jahren 96,00 € Jährlich
Familienbeitrag mit mind. 1 minderj. Kind 144,00 € Jährlich
Passive / Fördernde Mitglieder 45,00 € Jährlich
Triathlon Erwachsene 120,00 € jährlich
Triathlon Familienbeitrag 144,00 € zzgl. 24,00 € pro Startpassinhaber
Aufnahmegebühr (einmalig) 10,00 € für 1. Mitglied
5,00 € für jedes weitere Mitglied
Anfängerschwimmausbildung Erwachsene 15,00 €/Person (zusätzlich)
Kurs "Anfängerschwimmausbildung Kinder" 90,00 € (inkl. Aufnahmegebühr u. Jahresbeitrag)
Gebühr Verlängerung Folgejahr bis Sommerferien 50,00 €/Person
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen.
Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW.