§ 1 - Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie sonstige Zahlungen. Sie kann nur von Vorstand des Vereins geändert werden (siehe Satzung). Jedes Vereinsmitglied hat einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 2 - Beschlüsse

Der Vorstand beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und sonstige Gebühren.Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde.

§ 3 Bedeutung der Beitragszahlung für den Verein

Das Beitragsaufkommen der Mitglieder ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer in der Satzung grundsätzlich verankerten Beitragspflicht in vollem Umfang und pünktlich nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen.

§ 4 Beiträge

Kinder und Jugendliche einschl. 14 Jahren              48,00 € Jährlich

Jugendliche 15 – 17 Jahren                                     66,00 € Jährlich

Schwimmen Erwachsene ab 18 Jahren                    96,00 € Jährlich

Familienbeitrag mit mind. 1 minderj. Kind               144,00 € Jährlich

Passive / Fördernde Mitglieder                                 45,00 € Jährlich

 

Triathlon Erwachsene                                              120,00 € jährlich

Triathlon Familienbeitrag                                         144,00 € zzgl. 24,00 € pro Startpassinhaber

 

Aufnahmegebühr (einmalig)                                      10,00 € für 1. Mitglied 

                                                                                    5,00 € für jedes weitere Mitglied

Anfängerschwimmausbildung Erwachsene                15,00 €/Person (zusätzlich)

Kurs "Anfängerschwimmausbildung Kinder"               90,00 € (inkl. Aufnahmegebühr u. Jahresbeitrag)     

Gebühr Verlängerung Folgejahr bis Sommerferien    50,00 €/Person

 

Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich dem Vorstand mitzuteilen.

Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes NRW.

 

 

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