§ 5 Zahlungsform

Die Aufnahmegebühr, die Gebühr für die Schwimmausbildung/Kursgebühr sowie die Mitgliedschaftsbeiträge werden im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, mit dem Aufnahmeantrag dem Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die entsprechenden Beiträge werden i.d. R. spätestens zum 01.03. eines jeden Jahres abgebucht. Kann der Bankeinzug aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind die dem Verein dadurch entstehenden Bankgebühren vom Mitglied zu erstatten.

§ 6 Beitragsrückstand

Bei einem Beitragsrückstand beträgt die Mahngebühr 10,00 Euro je Mahnung. Für die Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzlichen Vertreter.

§ 7 Soziale Härtefälle

In sozialen Härtefällen kann der Vorstand die Beitragspflicht auf Antrag und bei Nachweis der finanziellen Verhältnisse vorübergehend ganz oder teilweise erlassen. Ein Rechtsanspruch auf eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrags oder auf eine Freistellung von der Beitragspflicht besteht nicht.

§ 8 Zusatzbeiträge bei Aktiven der Wettkampfmannschaften

Bei den Wettkampfmannschaften Schwimmen sowie Triathlon können bei Bedarf nachfolgende Zusatzbeiträge anfallen:

Schwimmen:

Jeder Schwimmer übernimmt die Kosten für die Registrierung (ID-Nr.) selbst, diese belaufen sich auf z.Z. 10,00 € (einmalige Gebühr)

Jeder Schwimmer übernimmt die Kosten für die jährliche Lizensierung selbst, z.Z. 15,00 €/Jahr

Die Kosten für das Sporttauglichkeitsattest (jährlich einzuholen, zwingend für Wettkämpfe vorgeschrieben) werden vom Schwimmer selbst getragen.

Triathlon:

Jeder Startpassinhaber übernimmt die Kosten für den Pass selbst, diese belaufen sich auf z.Z. jährlich bei

Erwachsene                             36,50 € + 3,50 € Startpass-Inhaber Versicherung

Kinder und Jugendliche            20,00 € + 3,50 € Startpass-Inhaber Versicherung

 

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